BQN-Berlin

Angebote der Fachstelle DOKE 2023

Unsere Fachstelle DOKE wächst in diesem Jahr nicht nur personell, sondern auch fachlich: Neben anlassbezogenen Beratungen und einer Prozessbegleitung für Diversity-Vorhaben bietet das nun achtköpfige Team künftig auch Beratungen zum Thema Beschwerdestelle und -verfahren nach AGG und LADG an.

Für Anliegen und Fragen rund um Diversity-Prozesse steht die Beratungsstelle weiterhin zur Verfügung. Der Umfang der Beratungseinheiten wurde von 20 auf 60 Stunden erhöht, sodass ein größerer Fokus auf die nachhaltige Verankerung in der Organisation gelegt werden kann. Formate dieser anlassbezogenen Beratung können Beratungsgespräche, Durchführung von Workshops, Hospitationen, fachliche Inputs, Sensitivity Readings (diskriminierungssensibles Lektorat), schriftliche Expertisen sowie die Bereitstellung von Materialien und Informationen zu Good Practice sein.

Dieses Angebot haben im letzten Jahr verschiedene Bereiche der Berliner Verwaltung in Anspruch genommen – wie zum Beispiel die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.

Zudem besteht in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Diversity-Vorhaben prozessorientiert durch ein Beratungsteam der Fachstelle DOKE begleiten zu lassen – und zwar im Zeitraum von April bis November 2023. Die Prozessbegleitung übernimmt die Konzeption der einzelnen Prozessschritte und unterstützt mittels agiler und kollaborativer Methoden des Arbeitens bei der Erreichung des gesetzten Diversity-Ziels. Einen Einblick in dieses Angebot bietet das Interview mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, deren Diversity-Prozess die Fachstelle DOKE seit September 2022 begleitet. Interessierte Häuser, Referate oder Abteilungen können für dieses Angebot bis zum 17.03.2023 unter fachstelle.doke@bqn-berlin.de eine Interessensbekundung einreichen.

Des Weiteren wurde ein neuer Bereich in der Fachstelle DOKE eingerichtet, der sich ausschließlich mit dem Thema Antidiskriminierungs-Beschwerdestrukturen befasst. Mit dem Inkrafttreten der Rahmendienstvereinbarungen zum LADG und zu den Beschwerdestellen nach § 13 Abs 1 Satz 1 des AGG ist die Berliner Verwaltung vor die Aufgabe gestellt, eine zugängliche und diskriminierungssensible Beschwerdeinfrastruktur aufzubauen. Deshalb bietet die Fachstelle DOKE zukünftig auch zu den Themen Beschwerdestelle und -verfahren fachliche Beratungen an. Dieses Angebot kann sowohl von Behörden als auch von Gerichten, Schulen, landeseigenen Betrieben, Justizvollzugsanstalten und weiteren nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin genutzt werden. Derzeit tauscht sich die Fachstelle zu Bedarfen und bereits erfolgten Ansätzen aus, um ein Angebot für interessierte Verwaltungen zu entwickeln. Mehr dazu gibt es bald an dieser Stelle.

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