Ein neues Partizipationsgesetz ist längst überfällig gewesen, um die gleichberechtigte Teilhabe in der Migrationsgesellschaft endlich zu forcieren. Wirkungsvoll, nachprüfbar und orientiert am Ziel, dass die öffentlichen Arbeitgeber zum Spiegel der vielfältigen Berliner Stadtgesellschaft werden. BQN war intensiv an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt und hat im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung zum Entwurf bezogen. Umso mehr freuen wir uns, dass das Gesetz heute im Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Das neue Partizipationsgesetz bietet es eine starke Grundlage auch für die Ziele von BQN: Den Abbau struktureller Barrieren und die vielfaltsgerechte und diskriminierungsarme Personal- und Organisationsentwicklung, die sich über alle Ebenen der Behörden und Betriebe streckt - von Auszubildenden bis zu Führungskräften.
Das Gesetz umfasst wichtige Maßnahmen und bietet die Grundlage für mehr Verbindlichkeit: Jede Dienststelle muss sich ab sofort Ziele setzen, wie die Vielfalt mit Blick auf Mitarbeitende mit Migrationsgeschichte erhöht wird. Diese Ziele werden regelmäßig überprüft und bei der Umsetzung von einer geplanten Fachstelle begleitet. Außerdem wird die Erhebung von Vielfaltsdaten eingeführt. Zwar orientiert sich das Gesetz dabei weiter an der statistischen Kategorie des Migrationshintergrundes, erweitert diese aber im Konzept der Migrationsgeschichte um Menschen, die von Rassismus betroffen sind.
Das neue Partizipationsgesetz ist ein starkes Instrument, um die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erhöhen und der Migrationsgesellschaft, in der wir leben, gerecht zu werden. Wir müssen es jedoch mit Leben füllen. BQN als zivilgesellschaftlicher Akteur wird daran intensiv mitwirken, sich als beratende Instanz mit einer großen Expertise aktiv einbringen und auch den Druck aufrechterhalten, damit die Umsetzung eine starke Dynamik entfaltet und Beteiligten mitnimmt.