Stellungnahme des Bündnisses AGG Reform-Jetzt!: Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt aber weder ein Eckpunktepapier noch ein Gesetzesentwurf seitens des Bundesministeriums der Justiz vor. Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. In 17 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs ausreichend bekannt. Die Reform ist längst fällig, stellt das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!" fest und fordert eine umfassende Novellierung des AGG. Das Bündnis hat mit der Teilnahme von einem breiten zivilgesellschaftlichen Spektrum eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und Stellungnahme mit elf zentralen Forderungen erarbeitet. Die Forderungen zielen darauf ab, den gesetzlichen Diskriminierungsschutz für alle Menschen in allen Lebensbereichen zu stärken und die vielen bestehenden Hürden bei der Rechtsdurchsetzung abzubauen.
Wir gehören zu den 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich zu diesem Bündnis zusammengeschlossen haben. Unser Statement dazu:
„Die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf staatliches Handeln ist im Rahmen vom AGG unabdingbar! Diskriminierungen durch Ämter, Polizei oder Justiz gehören zur Alltagsrealität vieler Menschen. Daher brauchen wir eindeutige gesetzliche Regelungen, die es Betroffenen ermöglicht, gegen Diskriminierungen vorzugehen. Als BQN Berlin setzen wir uns zudem für die verpflichtende Einführung positiver Maßnahmen als Instrument zum Abbau von Benachteiligungen oder Unterrepräsentationen ein. An dieser Stelle betonen wir den Handlungsbedarf unter anderem bei Menschen, die von Rassismus betroffen sind."