Gesetzliche Grundlagen
Das Land Berlin profiliert sich im bundesdeutschen Vergleich als eine progressive Verwaltung im Bereich Diskriminierungsschutz und Teilhabeförderung: Seit Juni 2020 sind Institutionen des Landes Berlin gesetzlich dazu verpflichtet, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt sicherzustellen (Landesantidiskriminierungsgesetz).
Mit dem Berliner Diversity-Landesprogramm sind Ziele und Maßnahmen zur Gestaltung einer zukunftsfähigen und leistungsfähigen Berliner Verwaltung entwickelt worden – und das insbesondere zur Stärkung eines diskriminierungssensiblen und kompetenten Umgangs mit Diversität in den Bereichen Personalgewinnung, Ausbildung und Personalentwicklung. Durch die Aufnahme von Diversity-Kompetenz als Fachkompetenz in die Anforderungsprofile von Einstiegsämtern in die Verwaltung und die Entwicklung einer Befragung zur Erfassung von Diskriminierungserfahrungen von Auszubildenden sollen bestehende Lücken insbesondere im Übergangs- und Ausbildungsbereich geschlossen werden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Partizipation im Land Berlin (PartMigG, Juli 2021) sind Institutionen des Landes Berlin darüber hinaus dazu aufgefordert, die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin sowie in Unternehmen mit Landesbeteiligung gezielt zu fördern. Dies gilt auch für die Vergabe von Ausbildungsplätzen, welche verstärkt von Personen mit Migrationsgeschichte mindestens ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entsprechend besetzt werden sollen.
Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie bereits bestehende Strukturen, Netzwerke und Ressourcen stellen eine gute Grundlage dafür dar, Diversitätsorientierung und Antidiskriminierung in das Selbstverständnis der Berliner Verwaltung zu übersetzen und zu implementieren.
Hier ein Überblick über die relevantesten Gesetze für die Arbeit von BQN Berlin im Bereich Diskriminierungsschutz und Teilhabeförderung:
Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG)
Ziel dieses Gesetzes ist es, in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Rechte durch alle Menschen mit Behinderungen im Land Berlin zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Grundsatz dieses Gesetzes ist, dass Frauen und Männer gleichzustellen sind. Zur Verwirklichung der Gleichstellung werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Frauen gefördert und bestehende Benachteiligungen von Frauen abgebaut.
Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
Ziel des Gesetzes ist die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.
Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG)
Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Partizipation und Stärkung der Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Lebensbereichen in der durch Vielfalt und Migration geprägten Berliner Stadtgesellschaft (Migrationsgesellschaft).
Diversity-Landesprogramm
Mit dem Diversity-Landesprogramm wird das Ziel verfolgt, Chancengleichheitspolitik im Land Berlin deutlich zu stärken. Dies kann dadurch gelingen, dass diese Ansätze systematischer als bislang mit zentralen Handlungsfeldern und Aktionsprogrammen in der Verwaltung verknüpft werden.